Pjer Schmiedel

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Berufsunfähigkeit

Berufs­unfähig­keit

Berufsunfähigkeit

Gerade in Zeiten, in denen die gesetzliche Rentenversicherung vielen Menschen bei Berufs­unfähig­keit keinen Schutz mehr bietet, gehört die private Absicherung der eigenen Arbeitskraft zu den wichtigsten Vorsorgeaufgaben überhaupt. Besonders, wenn Sie nach 1960 geboren wurden. Die gesetzliche Rentenversicherung sieht für Sie dann nur noch Leistungen vor, wenn aus gesundheitlichen Gründen Ihre Erwerbsfähigkeit – egal in welchem Beruf – gemindert ist. Ihr zuletzt ausgeübter Beruf und das daraus erzielte Einkommen spielen dabei keine Rolle. Jede Tätigkeit gilt zunächst als zumutbar, bevor Sie Leistungen erhalten.

Mit einer selbstständigen Berufs­unfähig­keitsversicherung nehmen Sie Ihre Vorsorge selbst in die Hand. Sie sichern sich damit auf höchstem Niveau aktiv gegen die wirtschaftlichen Folgen einer Berufs­unfähig­keit ab. Unser Angebot ist schnell erklärt: niedrige Beiträge, maximaler Schutz.

Fordern Sie jetzt unverbindlich ein Angebot an. Oder rufen Sie uns an und wir beraten Sie persönlich und individuell. Wir freuen uns auf Sie.


Jeder vierte Deutsche wird berufsunfähig

Jeder vierte Deutsche muss seine Arbeit aus Gesundheitsgründen schon vor dem Rentenalter aufgeben. Für die Betroffenen kann vorzeitige Berufs­unfähig­keit zur finanziellen Katastrophe werden, denn oft reicht die karge gesetzliche Erwerbsunfähigkeits-Rente nicht einmal aus, um die Lebenshaltungskosten zu decken.

Wer nach schwerer Krankheit oder Unfall nicht auf den gewohnten Lebensstandard verzichten will, braucht heute unbedingt einen privaten Berufs­unfähig­keitsschutz. Private Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men zahlen bei nachgewiesener Berufs­unfähig­keit eine garantierte monatliche Rente. Außerdem unterstützen sie finanziell bei der möglichen Wiedereingliederung in den Job. Wer bereits seit Jahren eine Berufs­unfähig­keitsversicherung besitzt, sollte mit seinem Versicherer besprechen, ob der Vertrag auf neue, verbraucherfreundlichere Bedingungen umgestellt werden sollte. Viele Altpolicen enthalten eine „abstrakte Verweisungsklausel“. Der Versicherer kann dann im Ernstfall die Leistung verweigern, wenn der Versicherungsnehmer noch in irgendeiner anderen Tätigkeit einsetzbar wäre – notfalls als Gärtner oder Pförtner. Dabei ist noch nicht einmal von Bedeutung, ob man einen solchen Job praktisch überhaupt bekommen kann.

Gute Verträge sehen höchstens eine so genannte konkrete Verweisungsmöglichkeit vor: In diesem Fall braucht der Versicherer nur dann nicht zahlen, wenn man tatsächlich eine neue Arbeit hat, deren Entlohnung dem früheren Job entspricht. Außerdem sollte die Police eine Nachversicherungsgarantie enthalten, damit die BU-Rente etwa bei Heirat, Geburt von Kindern oder beruflicher Selbstständigkeit problemlos und ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden kann.

Berufsunfähigkeit besser mit eigenständiger Police ver­sichern

Berufs­unfähig­keitsversicherungen werden oft als Zusatzbaustein zu Lebensversicherungen angeboten. Ist es sinnvoll, eine Berufs­unfähig­keitsversicherung im Paket mit einer Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung abzuschließen? Nein, sagen viele Experten. Der Grund: Weil die Kombiversicherung teurer ist als ein reiner Berufs­unfähig­keitsvertrag, werden häufig Abstriche am Berufs­unfähig­keitsschutz gemacht, damit die Prämien bezahlbar bleiben. Folge: Die Berufs­unfähig­keitsrente fällt im Ernstfall zu niedrig aus und reicht nicht, um die Vorsorgelücke zu schließen, falls man wegen Krankheit oder Unfall frühzeitig kein Geld mehr verdienen kann. Oft wird die Vertragslaufzeit zu kurz abgeschlossen, so dass der Berufs­unfähig­keitsschutz schon mit 50 oder 55 Jahren endet. Das ist nicht zu empfehlen – denn je älter man wird, desto größer wird das Risiko, tatsächlich berufsunfähig zu werden. Besser auf die Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung verzichten, die Familie mit einer günstigen Risiko­lebens­ver­si­che­rung für den Todesfall absichern und den eingesparten Beitrag direkt in den Berufs­unfähig­keitsschutz investieren. Der gesparte Betrag kann auch in eine staatlich geförderte Riester- oder Rürup-Rente fließen. Deren Rendite ist wegen der staatlichen Zulagen und Steuervorteile oft um mehrere Prozentpunkte höher als bei einer Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung, zumal das volle Steuerprivileg der Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rungen vom Gesetzgeber längst kassiert wurde. Außerdem: Wenn der Berufs­unfähig­keitsschutz an eine Lebensversicherung gekoppelt wurde, ist es oft vertraglich nicht möglich, die Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung zu beenden und den Berufs­unfähig­keitsschutz dennoch weiterzuführen. Wenn man nicht mehr zahlen kann, bleibt nur die Beitragsfreistellung des gesamten Vertrages. Während dieser Zeit entfällt auch der Berufs­unfähig­keitsschutz. Wer eine separate Berufs­unfähig­keitsversicherung abschließt, ist flexibler und erreicht die gleichen Vorsorgeziele mir weniger Aufwand. Die Risikovorsorge für Berufs­unfähig­keit deshalb besser von der Geldanlage trennen und beim Sparen die staatlichen Fördermöglichkeiten nutzen.

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