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Was ist versichert?
Versicherungsfall ist die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung wegen einer nach Abschluss des Vertrages eingetretenen Gesundheitsschädigung aufgrund Krankheit oder Unfall des versicherten Tieres.
Unabhängig von einer veterinärmedizinischen Notwendigkeit gelten die Versicherungsleistungen der Gesundheitspauschale als Versicherungsfall.
Ersetzt werden im Versicherungsfall die erstattungsfähigen Aufwendungen nach Maßgabe und bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der je nach gewähltem Tarif vereinbarten Höhe für: veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlungen, ausschließlich schmerzstillende Zahnbehandlung inklusive Extraktion, die Unterbringung in einer Tierklinik oder Tierarztpraxis, Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel. Wir erstatten eine einmalige Gesundheitspauschale bis zum je nach gewähltem Tarif vereinbarten Höchstbetrag für: Ausstellung eines EU-Heimtierausweises inklusive Im-plantation eines Transponders bzw. Mikrochips nach der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen ISO-Norm, Gesundheitscheck, Schutzimpfungen, Wurmkur, Floh- und Zeckenvorsorge, Zahnprophylaxe, Kastration oder Sterilisation.Wie hoch ist die Versicherungssumme? Die Höhe der vereinbarten Versicherungsleistungen können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Was ist nicht versichert?
Ersetzt u. a. keine Aufwendungen für bereits vor Vertragsabschluss begonnene oder veterinär-medizinisch angeratene Behandlungen, für die Behandlung oder Operation zur Korrektur von angebo-renen, im Erbgut angelegten bzw. genetisch oder auf entwick-lungsbedingten Anomalien beruhenden Fehlentwicklungen, für Operationen zur Herstellung des jeweiligen Zucht- oder Rassestandards. Wir ersetzen keine Aufwendungen u. a. für nachstehende Erkran-kungen: Wobbler-Syndrom, Fehlbildung des Ellenbogengelenkes, Fehlbildung der Hüftgelenkspfanne. Wir ersetzen keine Aufwendungen für angeborene Fehlentwick-lungen, bspw. Lageanomalie des Hodens, Erweiterung der Speiseröhre, Nickhautdrüsenvorfall. Wir ersetzen zudem keine Aufwendungen u. a. für: Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, nicht ausschließlich schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahn-ersatz und Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien, Behandlungen von Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden.